Kanzlei Rehn

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Rechtsgebiete | Kanzlei Rehn in Dresden

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Inhalt der Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen rund um die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (gesamtes Individualarbeitsrecht) wie z.B. Arbeitsvertrag, Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Kündigung, Vergütung, Überstunden, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit, Betriebsübergang, Betriebliche Altersversorgung und vieles mehr.
Zum Bereich des Kollektivarbeitsrechts zählen sämtliche rechtlichen Fragen der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats, Tarifrecht, Interessenausgleich, Sozialplan etc.

Der Fachanwalt ist ein durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehener Titel für nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und besondere, zahlreiche praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die besonderen Kenntnisse werden durch jährliche Fortbildungen vertieft, so dass eine umfassende und spezialisierte Beratung bzw. Vertretung im arbeitsrechtlichen Bereich gewährleistet ist.

Medizinrecht

Medizinrecht: Das Medizinrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander. Dazu zählen insbesondere Fehler der ärztlichen und zahnärztlichen ambulanten und stationären Behandlung (Arzthaftung) einschließlich Hygiene- und Pflegefehler sowie Fehler der ärztlichen Aufklärung. Ebenso gehören hierzu die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes einschließlich des Zulassungsrechts, das Liquidationsrecht (kassenärztliche Abrechnung, Privatliquidation) und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten. Des Weiteren fallen in den Bereich des Medizinrechts die Arzneimittelhaftung bei Schädigung durch bestimmte Medikamente und daraus resultierende Ansprüche gegen Pharmahersteller, auch im   Rahmen klinischer Studien.

Verkehrsrecht

Baurecht

Allgemeines Zivilrecht

Versicherungsrecht

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