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Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden Ihnen vorab erläutert.
Bei Bestehen eines Rechtsschutzversicherungsvertrages können die Rechtsanwaltskosten und weiteren Verfahrenskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Bitte bringen Sie daher zum Besprechungstermin Ihre Versicherungsunterlagen mit.
Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, bringen Sie zur anwaltlichen Beratung bitte einen Beratungshilfeschein mit. Diesen können Sie unter Nachweis Ihrer Einkommensverhältnisse beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Sollte ein gerichtliches Vorgehen erforderlich sein, können Sie Prozesskostenhilfe erhalten.